Anwendung: Für Flüssiggas DVGW-Nr. 92.02 e 868. Verhindert den Gasaustritt bei Beschädigung oder Lösen der Schlauchleitung. Schließt den Gasdurchgang ab, sobald die vorgeschriebene Betriebsmenge um 10 % überschritten wird. Wiederöffnung von Hand.